Diese kann beispielsweise von Ihrem Hausarzt oder von einer Fachärztin ausgestellt werden.
Sobald Sie die Verordnung erhalten haben, können Sie direkt einen Termin bei mir vereinbaren.
Auf der Verordnung sollte bitte angeführt sein:
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung folgende Unterlagen mit:
Ich arbeite als Wahlphysiotherapeutin. Das bedeutet, dass die Behandlung zunächst privat bezahlt wird.
Nach Abschluss der Therapie können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die jeweilige Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten gemäß ihrem Tarif.
Die Höhe der Rückerstattung unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich dort.
In der ersten Behandlung machen wir ein ausführliches Anamnesegespräch und erstellen einen physiotherapeutischen Befund. Das bildet die Grundlage, gemeinsam mit Ihren persönlichen Zielen, für unsere weiteren Behandlungsmaßnahmen.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie dies mindestens 24h vorher bekannt zu geben. Damit habe ich auch die Möglichkeit, jemand von der Warteliste einen zeitgerechten Termin zu geben.
Bei zu kurzfristiger Absage oder Versäumnis behalte ich mir das Recht vor, Ihnen diesen Termin in Rechnung zu stellen.